Bundesfinanzgericht
Telefon: 05 02 50 577000
Faks: 05 02 50-5977000
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Web sayfası: www.bfg.gv.at
Tanım
Zuständig bei Beschwerden gegen Bescheide eines Finanzamtes in
Steuer-, Beihilfen- oder Finanzstrafsachen oder eines Zollamtes in
Zoll- oder Finanzstrafsachen.
Beschwerde muss bei jenem Finanz- oder Zollamt eingebracht werden,
das den Bescheid erlassen hat.
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