Familienhospizkarenz-Härteausgleich, Bundeskanzleramt

Telefon: 0800 240 262 (geb��hrenfrei )

e-posta: familienhilfe@bka.gv.at

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Personen, die zum Zwecke der Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, können ergänzend zum Pflegekarenzgeld eine finanzielle Unterstützung aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich erhalten. Eine finanzielle Unterstützung aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich ist bei vollständiger Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts oder der AMS-Leistung möglich und hängt von der Höhe des Haushaltseinkommens ab.
Die Antragstellung erfolgt über das Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark.

Çalışma saatleri

Familienservice: Montag-Donnerstag 9-15 Uhr