Mindestpension - ASVG, Ausgleichszulagen-Richtsätze 2021
Сајт: www.arbeiterkammer.at/...
Сајт: Details zur Ausgleichszulage (www.oesterreich.gv.at/...)
Опис
Alleinstehende: € 1.000,48
Ehepaar oder eingetragene Partnerschaft: € 1.578,36
je Kind: € 149,15 (wenn dessen monatliches Einkommen unter €
355,54 liegt)
Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr:
Halbwaise: € 367,98
Vollwaise: € 552,53
Waisenpension nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
Halbwaise: € 653,91
Vollwaise: € 1.000,48
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gebührt die Waisenpension
unter folgenden Voraussetzungen:
* Bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes kann die Waisenpension
unbefristet (ohne Altersgrenze) bezogen werden. Das Gebrechen muss
allerdings vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder während der
Schul- oder Berufsausbildung eingetreten sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn eine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird oder ein Pensionsbonus, wenn keine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird.