Verwaltungsgericht Wien
Beschwerden sind grundsätzlich bei jener Behörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat (Ausnahmen bestehen, siehe Rechtsmittelbelehrung)
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Beschwerden sind grundsätzlich bei jener Behörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat (Ausnahmen bestehen, siehe Rechtsmittelbelehrung)