Entschädigung von Heimopfern / Heimopferrente
Zusätzliche Renten in der Höhe von Euro 300,-- (brutto für netto) für Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen, Internaten oder bei Pflegefamilien misshandelt wurden.
Grundlage für diese Entscheidungen sind Belege über Entschädigungen durch Opferschutzstellen oder eine begründete Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft. Das Kollegium entscheidet auf Vorschlag der Rentenkommission.
Antragstellung notwendig
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