Freifahrt für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, im Verkehrsverbund Ostregion (VOR)

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Voraussetzung ist der Vermerk "Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes bedarf einer Begleitperson" im Behindertenpass.
Siehe Tarifbestimmungen unter folgendem Punkt:
1.6.11 Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung und Schwerkriegsbeschädigte ............... Seite 11