Mindestpension - ASVG, Ausgleichszulagen-Richtsätze 2020
Strona internetowa: Details zur Ausgleichszulage (www.oesterreich.gv.at/...)
Opis
Alleinstehende: € 966,65
Ehepaar oder eingetragene Partnerschaft: € 1.524,99
je Kind: € 149,15 (wenn dessen monatliches Einkommen unter €
355,54 liegt)
Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr:
Halbwaise: € 355,54
Vollwaise: € 533,85/p>
Waisenpension nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
Halbwaise: € 631,80
Vollwaise: € 966,65
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gebührt die Waisenpension
unter folgenden Voraussetzungen:
* Bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes kann die Waisenpension
unbefristet (ohne Altersgrenze) bezogen werden. Das Gebrechen muss
allerdings vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder während der
Schul- oder Berufsausbildung eingetreten sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn eine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird oder ein Pensionsbonus, wenn keine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird.