Anerkennung von nichtärztlichen Gesundheitsberufen, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Telefon: 01-711 00-644640, 644686, 644128, 644380, 644140
Faks: 01-713 44 04-1607
E-mail: anerkennung@bmg.gv.at
Strona internetowa: www.bmg.gv.at
Godziny otwarcia
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30-11.30 Uhr
Verkürztes Berufszulassungsverfahren (One-Stop): Montag 8.30-11.30 Uhr
Verkürztes Berufszulassungsverfahren (One-Stop): Montag 8.30-11.30 Uhr
Opis
Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in bestimmten nichtärztlichen Gesundheitsberufen
Ausbildungen, die in einem EU-Mitgliedsstaat, EWR-Vertragsstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgreich absolviert wurden oder Drittlanddiplome samt Anerkennung in einem EU-Mitgliedsstaat, EWR-Vertragsstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Nachweis einer mindestens dreijährigen rechtmäßigen einschlägigen Berufstätigkeit im Hoheitsgebiet dieses Staates.
Zutrittskontrolle innerhalb des Amtsgebäudes: amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich
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