Haus Döbling - Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)

Voraussetzung für Aufnahme im Haus Döbling: Pflegegeld Stufe 3
Stationäres Hospiz
Selbstständiges Wohnen: in den beiden oberen Stockwerken gibt es nicht geförderte Wohnungen, unabhängig vom Pensionisten-Wohnhaus

Centrala
Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)