Wohnbeihilfe - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

1190 Wien, Heiligenstädter Straße 31 [Stiege 3]

Wohnbeihilfe wird sowohl für gefördert errichtete beziehungsweise sanierte Wohnungen als auch für ungeförderte (private) Mietwohnungen ausbezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe für Eigentumswohnungen möglich.
Auch Wohngemeinschaften können Wohnbeihilfe beantragen.
Der Antrag kann auch per Post oder Fax eingebracht werden.

Informationen zur Wiener Schlichtungsstelle finden Sie hier!

Godziny otwarcia

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8-13 Uhr, Donnerstag 15.30-17.30 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und ist ausschließlich mit Terminvereinbarung (Online-Terminreservierung oder telefonisch) möglich."
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MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten