Wohnbeihilfe - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Telefon: 01-4000-74 880
Faks: 01-4000-99-74 896
E-mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Strona internetowa: www.wien.gv.at/...
Strona internetowa: Antrag (www.wien.gv.at/...)
Wohnbeihilfe wird sowohl für gefördert errichtete
beziehungsweise sanierte Wohnungen als auch für ungeförderte
(private) Mietwohnungen ausbezahlt. Unter bestimmten
Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe für Eigentumswohnungen möglich.
Auch Wohngemeinschaften können Wohnbeihilfe beantragen.
Der Antrag kann auch per Post oder Fax eingebracht
werden.
Informationen zur Wiener Schlichtungsstelle finden Sie hier!
Godziny otwarcia
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8-13 Uhr, Donnerstag 15.30-17.30 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und ist ausschließlich mit Terminvereinbarung (Online-Terminreservierung oder telefonisch) möglich."
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und ist ausschließlich mit Terminvereinbarung (Online-Terminreservierung oder telefonisch) möglich."
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