Familienbeihilfe, Richtsätze 2023

Auszahlung durch das Finanzamt

ab Geburt € 120,60
ab 3. Lebensjahr € 129,-
ab 10. Lebensjahr € 149,70
ab 19. Lebensjahr € 174,70
Erhöhte Familienbeihilfe bei erheblicher Behinderung € + 164,90

Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die

Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie

a) für zwei Kinder gewährt wird, um € 7,50 für jedes Kind,

b) für drei Kinder gewährt wird, um € 18,40 für jedes Kind,

c) für vier Kinder gewährt wird, um € 28,- für jedes Kind,

d) für fünf Kinder gewährt wird, um € 33,90 für jedes Kind,

e) für sechs Kinder gewährt wird, um € 37,80 für jedes Kind,

f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um € 55,-  für jedes Kind.

Im September wird ein Schulstartgeld von 100 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Für volljährige Kinder in Berufsausbildung kann die Familienbeihilfe grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gewährt werden (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt es Ausnahmeregelungen: für Präsenz-/Zivildiener; bei Geburt eines Kindes; für erheblich behinderte Kinder; bei einem Studium von mindestens zehn Semestern Dauer bei Einhaltung der Mindeststudienzeit; bei Absolvierung einer freiwilligen Hilfstätigkeit bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrt).

Für volljährige Kinder, die erwerbsunfähig sind, gibt es keine Altersgrenze.