Wohnbeihilfe - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Teléf.: 01-4000-74 880
Fax: 01-4000-99-74 896
email: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Página Web: www.wien.gv.at/...
Página Web: Antrag (www.wien.gv.at/...)
Wohnbeihilfe wird sowohl für gefördert errichtete
beziehungsweise sanierte Wohnungen als auch für ungeförderte
(private) Mietwohnungen ausbezahlt. Unter bestimmten
Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe für Eigentumswohnungen möglich.
Auch Wohngemeinschaften können Wohnbeihilfe beantragen.
Der Antrag kann auch per Post oder Fax eingebracht
werden.
Informationen zur Wiener Schlichtungsstelle finden Sie hier!
Horarios
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8-13 Uhr, Donnerstag 15.30-17.30 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und ist ausschließlich mit Terminvereinbarung (Online-Terminreservierung oder telefonisch) möglich."
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und ist ausschließlich mit Terminvereinbarung (Online-Terminreservierung oder telefonisch) möglich."
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- Subsidios del alquiler