Inhalt
Energiekostenzuschuss
Wiener Energieunterstützung - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Telefon: 01-4000-8040
E-Mail: post-rg4@ma40.wien.gv.at
Webseite: www.wien.gv.at/...
Geschäftszeiten
Persönliche Beratung im Zielgruppenzentrum Erdbergstraße:
Montag, Dienstag und Freitag: 8-12 Uhr (Annahmeschluss 11 Uhr)
Donnerstag: 8-12 Uhr und 15.30-17.30 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr)
für 18-24 Jährige im U25 Wiener Jugendunterstützung Lehrbachgasse:
Montag bis Freitag: 8-12 Uhr
Beschreibung
Bei Zahlungsproblemen in Zusammenhang mit Energiekosten wie Strom, Gas, Fernwärme oder Heizöl (Jahresabrechnungen)
Zur energiesparenden Nutzung von Heizung und Haushaltsgeräten durch Energieberatung zu Hause (Elektrogeräte mit hohem Stromverbrauch, undichte Fenster, veraltete Boiler etc.)
Bei Unterstützungsbedarf beim Austausch von kaputten und/oder strom-intensiven elektrischen Geräten bzw. bei Neuanschaffungen, wie z.B. Thermen- und Warmwassergeräten, Kühlschränken, Dusch- oder Heizungseinbau etc.
- Themen
- Energiekostenzuschuss
- Finanzielle Nothilfen
Fahrtbegünstigungen
Fahrtbegünstigung 2022, ÖBB
Telefon: 05 17 17 (ÖBB Kundenservice)
Webseite: Reisende mit Behinderung (www.oebb.at/...)
Webseite: VORTEILScard Senior (www.oebb.at/...)
Beschreibung
Ermäßigung mit Vorteilscard Classic, Jugend, Family oder Senior (ab 65 Jahren)
Für behinderte Personen:
50% Ermäßigung mit Österreichischen Behindertenpass oder
Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit folgenden Angaben:
- Behinderungsgrad von mindestens 70 %
- oder Eintrag "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen."
Begleitperson und Assistenzhund kostenlos mit Vermerk "Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson"
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Fahrtbegünstigung 2022, Wiener Linien
Telefon: 01-7909-100
Webseite: Tickets Wiener Linien (www.wienerlinien.at/...)
Beschreibung
Für Personen ab dem 65. Lebensjahr (unabhängig vom Einkommen):
SeniorInnen-Fahrschein für 1 Fahrt: € 1,50, für 2 Fahrten €
3,-
Jahreskarte: € 235,- (Einmalzahlung), € 246,-
(Teilzahlung)
Für Personen mit geringem Einkommen: siehe Mobilpass
Jahreskarte für blinde Menschen: Antragstellung persönlich im Kundencenter Erdberg
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen - Fonds Soziales Wien (FSW)
Webseite: www.fsw.at/...
Beschreibung
Der FSW übernimmt für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen die Kosten für eine Jahreskarte der Wiener Linien, alternativ ist ein Zuschuss zum KlimaTicket möglich.
- Jahreskarte der Wiener Linien: Antrag direkt bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3-Station Erdberg)
- Zuschuss zu KlimaTicket Ö oder VOR KlimaTicket Metropolregion: Antragstellung beim Fonds Soziales Wien
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Sehbehinderung
Freifahrt für Begleitpersonen von behinderten Menschen, im Verkehrsverbund Ostregion (VOR)
Webseite: www.wienerlinien.at/...
Beschreibung
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
Mobilpass - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Telefon: 01-4000-8040
Fax: 01-4000-40 679
E-Mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at
Webseite: www.wien.gv.at/...
Geschäftszeiten
Persönlich: Montag-Freitag 8-12 Uhr
persönliche Antragstellung und Auskünfte sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Beschreibung
- Ermäßigte Monatskarte und Fahrt mit Halbpreisfahrscheinen bei den Wiener Linien
- Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
- Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern
- Nachlass von 50 % bei der Hundeabgabe für maximal einen Hund
- Preisermäßigungen bei Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen Info unter www.vhs.at
Keine Antragstellung ist erforderlich:
Volljährige Bezieher*innen der Mindestsicherung und Mietbeihilfe der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien. Sie erhalten den Mobilpass im Rahmen der Mindestsicherung. Der Mobilpass wird, nach einmonatigem Bezug der Mindestsicherung per Post zugesandt.
Antragstellung erforderlich:
- Mindestpensionist*innen (Pension mit Ausgleichszulage), die keine Mietbeihilfe beziehen und deren Pension, den jeweils geltenden Mindeststandard nicht überschreitet
- Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und von Unterhaltszahlungen leben bzw. Bewohner*innen von Pensionistenwohnhäusern etc. sofern sie nur über den Mindestfreibetrag oder das Mindestsicherungstaschengeld verfügen.
- Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen und mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben.
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Hundeabgabe
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Online-Service: Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose Menschen (50%)
Webseite: www.fsw.at/...
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Gehörlosigkeit
Online-Service: Lehrlingsfreifahrt und Fahrtbeihilfe
Webseite: www.bmfj.gv.at/...
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Lehrlingsbeihilfe
Online-Service: SchülerInnenfreifahrt / Jugendtickets
Webseite: www.bmfj.gv.at/...
Webseite: Wiener Linien (www.wienerlinien.at/...)
Beschreibung
Information und Antragsformulare für Schülerfreifahrt und Schulfahrtbeihilfe
- Themen
- Amtswege online
- Fahrtbegünstigungen
- Schülerfreifahrt/Schülerinnenfreifahrt
Finanzielle Nothilfen für alte Menschen
Fonds Demenzhilfe - Volkshilfe Wien Gemeinnützige Betriebs-GmbH
Telefon: 01-360 64-0
E-Mail: verein@volkshilfe-wien.at
Webseite: www.demenz-hilfe.at
Geschäftszeiten
Beschreibung
Demenzerkrankte mit geringem Einkommen und/oder deren Angehörige können um eine einmalige finanzielle Unterstützung ansuchen.
- Themen
- Demenz
- Finanzielle Nothilfen für alte Menschen
Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsanstalt
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Webseite: Antragsformular (www.pensionsversicherung.at/...)
Beschreibung
Finanzielle Unterstützung für PensionsbezieherInnen und
Versicherte in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (kein
Rechtsanspruch)
Antragstellung formlos, mit Begründung und Beilage
entsprechender Nachweise
siehe Pensionen
- Themen
- Diabetes
- Finanzielle Nothilfen
- Finanzielle Nothilfen für alte Menschen
Jubiläen
MD-Präsidialabteilung - Ehrungen und Jubiläen
Telefon: 01-4000-82 072 (MD-Präsidialabteilung / Ehrungen und Jubiläen)
Fax: 01-4000-99-82 072
E-Mail: susanna.chab@wien.gv.at
Webseite: Geburtstagsjubiläen (www.wien.gv.at/...)
Webseite: Hochzeitsjubiläen (www.wien.gv.at/...)
Geschäftszeiten
Beschreibung
Geburtstagsjubiläen: Informationsschreiben wird automatisch ca.
6 Wochen im vorhinein zugesendet (90., 95., 100. Geburtstag und
älter)
Hochzeitsjubiläen: Anmeldung in der Bezirksvorstehung oder
online
- Themen
- Jubiläen
Online-Service: Bezirksvorstehungen
Webseite: Kontaktdaten (www.wien.gv.at/...)
Beschreibung
Organisation der Besuche im Rahmen des Kontaktbesuchsdienstes
Auszahlung der Ehrengaben der Stadt Wien bei Jubiläen
(Geburtstagsjubiläen: Anmeldung nicht erforderlich,
Hochzeitsjubiläen: Anmeldung ca. 6 Wochen im Vorhinein bei der
Bezirksvorstehung). Siehe auch Stichwort
Jubiläen.
- Themen
- Bezirksamt/Bezirksvorstehung
- Jubiläen
- Kontaktbesuchsdienst
Mietbeihilfe
Antrag auf Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Webseite: www.wien.gv.at/...
- Themen
- Amtswege online
- Mietbeihilfe
Mietbeihilfe und Mobilpass für PensionistInnen - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Telefon: 01-4000-8040
Fax: 01-4000-99-40639 (Mietbeihilfe)
Fax: 01-4000-99-40 679 (Mobilpass)
E-Mail: mietbeihilfe@ma40.wien.gv.at (Mietbeihilfe)
E-Mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at (Mobilpass)
Webseite: www.wien.gv.at/...
Geschäftszeiten
Persönlich Montag-Freitag 8-12 Uhr
Aufgrund der aktuellen Lage (Covid-19) Änderungen bei den Öffnungszeiten. (siehe Webseite)
- Themen
- Mietbeihilfe
Online-Service: Wohnbeihilfe - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Webseite: www.wien.gv.at/...
- Themen
- Mietbeihilfe
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Wohnbeihilfe - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Telefon: 01-4000-74 880
Fax: 01-4000-99-74 896
E-Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Webseite: www.wien.gv.at/...
Webseite: Antrag (www.wien.gv.at/...)
Geschäftszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und ist ausschließlich mit Terminvereinbarung (Online-Terminreservierung oder telefonisch) möglich."
Beschreibung
Wohnbeihilfe wird sowohl für gefördert errichtete
beziehungsweise sanierte Wohnungen als auch für ungeförderte
(private) Mietwohnungen ausbezahlt. Unter bestimmten
Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe für Eigentumswohnungen möglich.
Auch Wohngemeinschaften können Wohnbeihilfe beantragen.
Der Antrag kann auch per Post oder Fax eingebracht
werden.
Informationen zur Wiener Schlichtungsstelle finden Sie hier!
- Themen
- Mietbeihilfe
Mindestpension
Mindestpension - ASVG, Ausgleichszulagen-Richtsätze 2022
Webseite: www.arbeiterkammer.at/...
Webseite: www.pv.at/...
Webseite: Details zur Ausgleichszulage (www.oesterreich.gv.at/...)
Beschreibung
Alleinstehende: € 1.030,49
Ehepaar oder eingetragene Partnerschaft: € 1.625,71
je Kind: € 159,- (wenn dessen monatliches Einkommen unter €
379,02 liegt)
Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr:
Halbwaise: € 379,02
Vollwaise: € 569,11
Waisenpension nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
Halbwaise: € 673,53
Vollwaise: € 1.030,49
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gebührt die Waisenpension
unter folgenden Voraussetzungen:
* Bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes kann die Waisenpension
unbefristet (ohne Altersgrenze) bezogen werden. Das Gebrechen muss
allerdings vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder während der
Schul- oder Berufsausbildung eingetreten sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn eine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird oder ein Pensionsbonus, wenn keine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird.
- Themen
- Mindestpension
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Online-Service: Pensionen
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
- Themen
- Alterspension
- Hinterbliebenenpension
- Mindestpension
- Pension wegen Berufsunfähigkeit
Pflegegeld
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, BürgerInnenservice (früher: Pflegetelefon und Sozialtelefon)
Telefon: 01-711 00-0
Telefon: 01-711 00-86 25 25 (Broschürenservice)
Telefon: 0800 201 611 (Bürger:innenservice)
Fax: 01-715 82 58
E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at
E-Mail: post@sozialministerium.at
Webseite: www.konsumentenfragen.at
Webseite: www.sozialministerium.at
Geschäftszeiten
Beschreibung
Beratung
- in allgemeinen sozialen Fragen
- zu den Aufgabenbereichen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
- zu Pflege und Betreuung: Pflegegeld, soziale Dienste, behinderungsbedingte Umbauten, Familienhospizkarenz, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, Sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige, 24-Stunden-Betreuung, finanzielle Hilfen und Förderungen (für ganz Österreich)
- Themen
- Betreuende Angehörige
- Betreuung rund um die Uhr
- Familienhospizkarenz
- Konsumentenschutz/Konsumentinnenschutz
- Ministerien
- Pflegegeld
- Pflegekarenz
- Pflegetelefon
- Sozialministerium
- Sozialtelefon
- Telefonhelplines
Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK), Zentrale
Telefon: 01-501 65 (Allgemein)
E-Mail: ak-mailbox@akwien.at
E-Mail: ks@akwien.at
Webseite: wien.arbeiterkammer.at
Webseite: wien.arbeiterkammer.at/...
Webseite: Beratung zu Mobbing (wien.arbeiterkammer.at/...)
Webseite: Kontaktformular Allgemeine Anfragen (wien.arbeiterkammer.at/...)
Geschäftszeiten
Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz, Steuerrecht, Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Gesundheit, Arbeit und Sicherheit: Montag-Freitag 8-15.45 Uhr
Insolvenzen: Montag-Donnerstag 8-14 Uhr
Konsumentenschutz: Montag-Freitag 8-12 Uhr
Bildung für junge Menschen: Montag und Donnerstag: 9-14 Uhr, Dienstag und Mittwoch: 13-18 Uhr
Wohnrecht: Montag und Donnerstag: 9-14 Uhr, Dienstag und Mittwoch: 13-18 Uhr
Terminvereinbarung für persönliche Beratung Montag-Freitag 8-14 Uhr
Beschreibung
Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz: DW 1201
Bildungsberatung für junge Menschen: DW 1406
Gesundheit und Arbeit: DW 1208
Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung,
Pflegegeldeinstufung: DW 1204
Steuerrecht DW: 1207
Insolvenzen DW: 1342
Konsumentenschutz DW: 1209
Wohnrecht: DW 1345
- Sprachen
- Bosnisch (Bosanski)
- Deutsch
- Englisch (English)
- Kroatisch (Hrvatski)
- Kurdisch (کوردی)
- Serbisch (Srpski)
- Türkisch (Turkçe)
- Themen
- Arbeitsrecht
- Elternkarenz
- Konsumentenschutz/Konsumentinnenschutz
- Lehrlingsbeihilfe
- Mieterberatung/Mieterinnenberatung
- Mobbing
- Pensionen
- Pflegegeld
- Schulden
- Steuerbegünstigungen
- Telefonhelplines
- Weiterbildung
Pflegegeld, Allgemeines
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Webseite: Antrag (www.oesterreich.gv.at/...)
Beschreibung
Voraussetzungen:
- Pflege- und Betreuungsbedarf für mindestens 6 Monate
- mehr als 65 Stunden Pflege- und Betreuungsbedarf pro Monat
- Hauptwohnsitz in Österreich
Zuständigkeiten:
-
Pensionsversicherungsanstalt (PVA):
- für PensionsbezieherInnen dieser Versicherungsanstalt
- für berufstätige Menschen unabhängig vom Sozialversicherungsträger
- für Personen ohne eigenes Einkommen
- für BezieherInnen von Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Unterhalt
- für BezieherInnen einer Vollrente der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA)
- für Personen, die ausschließlich eine Kriegsopferversorgungsrente, Heeresversorgungsrente, Verbrechensopferrente oder eine Rente nach dem Impfschadensgesetz erhalten
- für PensionsbezieherInnen der Versicherungsanstalt des Österreichischen Notariats
-
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen
und Bergbau (BVAEB):
- für pragmatisierte Bundes-, Landes- oder Gemeindebedienstete
- für PensionsbezieherInnen der Österreichischen Post AG-Pensionsverrechnung, Österreichischen Postbus AG und der Telekom Austria Personalmanagement GmbH
- für PensionsbezieherInnen dieser Versicherungsanstalt
-
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
(SVS)
- für PensionsbezieherInnen dieser Versicherungsanstalt
- für PensionsbezieherInnen der Ärztekammer und Rechtsanwaltskammer
bei Ablehnung oder Fehleinstufung:
- Klage binnen 3 Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht
- Vertretung durch befähigte Personen der Arbeiterkammer, Arge Rehabilitation u.a. möglich
- Themen
- Amtswege online
- Pflegegeld
Pflegegeld, Richtsätze 2022
Webseite: Details zum Pflegegeld (www.oesterreich.gv.at/...)
Beschreibung
12x jährlich
Stufe | Pflege-/Betreuungsbedarf | |
---|---|---|
1 | mehr als 65 Stunden pro Monat | € 165,40 |
2 | mehr als 95 Stunden pro Monat | € 305,00 |
3 |
mehr als 120 Stunden pro Monat, |
€ 475,20 |
4 | mehr als 160 Stunden pro Monat, | € 712,70 |
5 | mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
|
€ 968,10 |
6 |
mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
|
€ 1.351,80 |
7 |
mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
|
€ 1.776,50 |
Diagnosebezogene Mindesteinstufung für bestimmte Gruppen von behinderten Menschen, z.B. hochgradig Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer wegenQuerschnittlähmung (Stufe 3), Blinde (Stufe 4), Taubblinde (Stufe 5)
Taschengeld bei Pflegeheimaufenthalt € 47,52
Bei Bezug von erhöhter Familienbeihilfe werden € 60,- vom Pflegegeld abgezogen.
- Themen
- Pflegegeld
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege
Telefon: 05 08 08 2087
E-Mail: angehoerigengespraech@svqspg.at
E-Mail: qualitaetssicherung@svqspg.at
E-Mail: wunschhausbesuch@svqspg.at
Webseite: www.svs.at
Geschäftszeiten
Beschreibung
Wer Pflegegeld bezieht und zuhause gepflegt und betreut wird, bekommt einen Hausbesuch von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Diese verschaffen sich einen Überblick über die bestehende Versorgungs- und Pflegesituation, aber bieten in erster Linie umfassende Informationen und Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
- praktische Pflegetipps für betreuende Angehörige
- Hilfestellung und Beratung beim Umgang mit dementen Menschen
- Beratung bei der Organisation von Hilfsmitteln
- Informationen über Angebote zur Unterstützung
- Informationen über Kurzzeitpflege und Ersatzpflege und deren finanzielle Zuschüsse
Angehörigengespräche:
Pflegende Angehörige mit psychischen Belastungen können bis zu drei Entlastungsgespräche kostenlos in Anspruch nehmen.
Ziele:
- die psychischen Belastungen reduzieren,
- die eigene Gesundheit erhalten bzw. verbessern,
- die persönlichen Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen und
- den Zugang zu regional verfügbaren Unterstützungsangeboten erleichtern.
- Themen
- Betreuende Angehörige
- Betreuung rund um die Uhr
- Pflegeberatung
- Pflegegeld
Rezeptgebühr
Selbstbehalt bei Heilbehelfen
<br />Antragstellung bei Krankenkasse (Bezirksstelle)
Formulare und Informationsblätter - Österreichische Gesundheitskasse ÖGK
Webseite: Einrichtungen derÖGK (www.gesundheitskasse.at/...)
Webseite: Formulare (www.gesundheitskasse.at/...)
- Themen
- Amtswege online
- Ergotherapie
- Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung
- Informationsmaterial
- Krankenversicherung
- Logopädie
- OptikerInnen
- Physiotherapie
- Psychotherapie
- Rezeptgebühr
Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2022
Telefon: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Beschreibung
Rezeptgebühr:€ 6,65
Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von
Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und
AsylwerberInnen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.030,49
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.185,06
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften:
€ 1.625,71
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften
mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.869,57
Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 159,-
Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen
Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne
13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund
wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes
über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten
Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke
gekennzeichnet.
- Themen
- Rezeptgebühr
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
- Soziale Ermäßigungen
Soziale Ermäßigungen
Gefördertes Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen - MA 11 - Wiener Kinder- und Jugendhilfe (früher: Amt für Jugend und Familie)
Webseite: www.wien.gv.at/...
Geschäftszeiten
Beschreibung
- Themen
- Kindergärten und Kindergruppen
- Kleinkindergruppen
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
- Soziale Ermäßigungen
Hunger auf Kunst und Kultur ("Kulturpass"), auf Initiative von Schauspielhaus Wien und Armutskonferenz
Webseite: www.hungeraufkunstundkultur.at
Beschreibung
Kostenlose Eintrittskarten in einigen Kultureinrichtungen für
Menschen mit geringem Einkommen.
Der Kulturpass ist bei vielen Institutionen erhältlich, z.B.:
Sozialzentren der MA 40 (für BezieherInnen einer Mindestsicherung),
AMS Wien (für BezieherInnen einer AMS-Leistung), Caritas Wien (in
allen Caritas-Einrichtungen im Bereich "Hilfe in Not" im Rahmen
einer Beratung), Nachbarschaftszentren
- Themen
- Kulturpass
- Soziale Ermäßigungen
Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2022
Telefon: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Beschreibung
Rezeptgebühr:€ 6,65
Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von
Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und
AsylwerberInnen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.030,49
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.185,06
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften:
€ 1.625,71
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften
mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.869,57
Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 159,-
Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen
Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne
13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund
wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes
über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten
Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke
gekennzeichnet.
- Themen
- Rezeptgebühr
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
- Soziale Ermäßigungen
Rundfunkgebührenbefreiung, Zuschuss zum Fernsprechentgelt und Befreiung von der Ökostrompauschale, Richtsätze 2022
Telefon: 0810 00 10 80 (Service Hotline)
Webseite: Befreiungsrechner (www.gis.at/...)
Webseite: Details zu Gebührenbefreiung (www.gis.at)
Geschäftszeiten
Beschreibung
bis zur Einkommenshöchstgrenze und nur bei
- Bezug von Pension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Pflegegeld, Studienbeihilfe
- Vorliegen von Gehörlosigkeit bzw. schwerer Hörbehinderung
- Rezeptgebührenbefreiung
Einkommenshöchstgrenze netto :
- 1 Person: € 1.154,15
- 2 Personen: € 1.820,80
- für jede weitere Person + € 178,08
ohne: Familienbeihilfe, Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten, Unfallrenten,Pflegegeld
abzugsfähige Ausgaben: Miete (abzüglich Mietbeihilfe), vom Finanzamt anerkannte außergewöhnliche Belastungen
Antragstellung: Gebühren-Info-Service
- Themen
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
- Rundfunkgebühr
- Soziale Ermäßigungen
- Telefongebühr