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Anerkennung von nichtärztlichen Gesundheitsberufen, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Phone: 01-711 00-644686, 644128, 644380, 644140
E-mail: anerkennung@sozialministerium.at
Website: www.sozialministerium.at/...
Business Hours
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30-11.30 Uhr
Verkürztes Anerkennungsverfahren (One-Stop): Montag 8.30-11.30 Uhr
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Description
Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in bestimmten nichtärztlichen Gesundheitsberufen
Ausbildungen, die in einem EU-Mitgliedsstaat, EWR-Vertragsstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgreich absolviert wurden oder Drittlanddiplome samt Anerkennung in einem EU-Mitgliedsstaat, EWR-Vertragsstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Nachweis einer mindestens dreijährigen rechtmäßigen einschlägigen Berufstätigkeit im Hoheitsgebiet dieses Staates.
Zutrittskontrolle innerhalb des Amtsgebäudes: amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich
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- Recognition of qualifications